Ausbildung zum Kranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 / VDI 2194
Die Nutzung von flurgesteuerten Brücken-, Portal- und Hallenkränen können bei einer Fehlbedienung zu schweren Personen- und Sachschäden führen. In den Vorschriften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine entsprechende Ausbildung mit praktischer und theoretischer Prüfung nachzuweisen hat.
Theoretische Ausbildung:
- gesetzliche Grundlagen
- Bauarten, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Grundsätze des Anschlagens
- Lastaufnahmemittel
- Anschlagmittel
- Tragmittel
- Pflege , Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsprüfung
- Kranprüfung, Kranabnahme
- Sicherheitshinweise
- Theorieprüfung
Praktische Ausbildung:
- feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
- stabile Schwerpunktlage der Last
- Abfangen der pendelnden Last
- Dialogfahren mit mehreren Antrieben
- sicheres Anschlagen von Lasten
- Praktische Übungen und praktischer Test
Voraussetzungen:
Mitarbeiter mit mind. 18 Jahren Personen mit gesundheitlicher Eignung nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung G25.
Teilnehmerkreis:
Alle Personen, die als Kranführer eingesetzt werden sollen.
Zertifikat:
Die Teilnehmer erhalten einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen von Kränen. Es muss eine jährliche Unterweisung erfolgen.

