Ausbildung zum Kranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 / VDI 2194

Die Nutzung von flurgesteuerten Brücken-, Portal- und Hallenkränen können bei einer Fehlbedienung zu schweren Personen- und Sachschäden führen. In den Vorschriften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine entsprechende Ausbildung mit praktischer und theoretischer Prüfung nachzuweisen hat.

Theoretische Ausbildung:

  • gesetzliche Grundlagen
  • Bauarten, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Grundsätze des Anschlagens
  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel
  • Tragmittel
  • Pflege , Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsprüfung
  • Kranprüfung, Kranabnahme
  • Sicherheitshinweise
  • Theorieprüfung

Praktische Ausbildung:

  • feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • stabile Schwerpunktlage der Last
  • Abfangen der pendelnden Last
  • Dialogfahren mit mehreren Antrieben
  • sicheres Anschlagen von Lasten
  • Praktische Übungen und praktischer Test

Voraussetzungen:

Mitarbeiter mit mind. 18 Jahren Personen mit gesundheitlicher Eignung nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung G25.

Teilnehmerkreis:

Alle Personen, die als Kranführer eingesetzt werden sollen.

Zertifikat:

Die Teilnehmer erhalten einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen von Kränen. Es muss eine jährliche Unterweisung erfolgen.

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